Heute habe ich ein neues Wort aus dem juristischen Umfeld kennengelernt (danke Thorsten!), und ich mag es auf Anhieb: Das Gefälligkeitsverhältnis. Damit beschreibt man keine vertragliche Beziehung, sondern das Einfach-etwas-aus-Gefälligkeit-tun-ohne-wirtschaflichen-Hintergedanken-aber-mit-der-üblicen-Sorgfalt. Diese Art des Verhältnisses bietet sich für das gegenseitige Backup aufverschlüsselten Dateisystemen praktisch an. Man hilft sich einfach gegenseitig ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten,… PDB – Juristische Perspektive erster Teil… weiterlesen