Momentan häufen sich Artikel über die geplanten Sperren kinderporonographischer Seiten durch eine „lex von der leyen“, oder wie auch immer man das Machwerk nennen mag.
Heute finde ich nun ein Zitat im Blog meines Bruders:
„Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft.“
Zitiert wird Frau von der Leyen, die Initiatorin dieser medienwirksamen Kampagne, das Interview ist bei Radio Eins zu finden.
Ich zähle mich persönlich zu den versierten Internetnutzern. Ich habe sogar ein wenig Ahnung davon, wie man diverse Sicherheitsmaßnahmen umgeht, wie man transparente Proxys oder Kaskaden zur Anonymisierung aufbaut und verwendet. Stünde in der Äußerung von Frau von der Leyen nicht die Einschränkung „zum Teil“, hätte sie mich zum Pädokriminellen abgestempelt.
Aus dem Law-Podcast, meinem bevorzugten Anwalts-Audioblog, stammt folgendes Zitat:
“Der Gesetzgeber hat – wie so häufig in der letzten Zeit – in einem vollkommenen Wahn die gesetzlichen Änderungen im Online-Bereich durchgepeitscht, ohne auf die berechtigte Kritik von Rechts oder Links Rücksicht zu nehmen. All dies zeigt – wieder einmal – wie dilettantisch inzwischen in diesem Bereich gearbeitet wird.”
Dieses Zitat bezieht sich auf §202c StGB, den sogenannten Hackerparagraphen. Bald schon wird man ihn auf die „lex von der leyen“ ausweiten können. Man braucht die Formulierung nicht mal anzupassen.