Lex von der Leyen: Begründung des Abstimmungsverhaltens – heute ….

Update wegen Write once read everywhere: Eine wortgleiche Erklärung haben sehr viele SPDler abgegeben:

Monika Griefahn, Klaus Hagemann, Ewald Schurer, Peter Friedrich, Dr. Lale Akgün, Marco Bülow, Gabriele Frechen, Christian Carstensen, Ursula Mogg, Dr. Rainer Tabillion, Gabriele Hiller-Ohm, Gustav Herzog, Dr. Reinhold Hemker, Johannes Jung (Karlsruhe), Christoph Pries, Klaus Uwe Benneter, Helga Kühn-Mengel, Gabriele Lösekrug-Möller, Gregor Amann, Swen Schulz (Spandau), Florian Pronold, Lydia Westrich, Katja Mast, Petra Heß, Hilde Mattheis, Ute Kumpf, Angelika Graf  (Rosenheim), Gabriele Fograscher, Ulla Burchardt, Waltraud Lehn, Lothar Binding, Dr. Eva Högl, Kurt Bodewig, Jella Teuchner, Dr. Axel Berg, Elke Ferner, Christel Humme und Petra Merkel

Bei Elke Ferner habe ich die Erklärung aber zuerst gefunden. Daher ist sie hier der Aufhänger.

Ende des Updates.

Das Bild von Elke Ferner gehört zu den Gesichtern, die einem in Saarbrücken regelmäßig den letzten Nerv rauben. Mit einem mildtätig-überlegenem Lächeln, einer zur Partei passenden Coloration und nichtssagenden Parolen wirbt die Dame um Stimmen, damit sie weiterhin in Berlin (aka. 1 Stunde Flug von Saarbrücken enfernt) saarländische Interessen vertritt.

Dazu gehört sie laut abgeordnetenwatch.de diversen Ausschüssen an, die mit ihrer beruflichen Kompetenz, dem Programmieren, nichts zu tun haben.

Von Elke Ferner gab’s eine Erklärung ihres Abstimmungsverhaltens gemäß §31 der Geschäftsordnung des Bundestags. Mit einer solchen Erklärung dürfen Abgeordnete begründen, warum sie wie gestimmt haben, falls sie es notwendig halten. Dabei gilt: Fasse Dich kurz!

Die Erklärung ist im Internet zu finden. Dort schreibt Frau Ferner:

Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, sol-
che weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren.

Ob folgende Interpretation des Absatzes unzulässig ist?

  • Die Sperrinfrastruktur wurde laut Frau Ferner bereits während der Beratung des Gesetzes implementiert.
  • Grundlage dafür waren verfassungsrechlich unzulässige Verträge zu Lasten Dritter.
  • Sie sieht es als ihre Pflich an, den armen Vertragspartner die Arbeit zu legalisieren, anstatt die Dritten zu schützen, deren Verfassungsrechte verletzt werden.

Das ist nur meine Interpretation. Sollte diese Interpretation korrekt sein, würde ich gerne die Meinung eines Strafrechtlers hören.

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