PDB – Juristische Perspektive erster Teil…

Heute habe ich ein neues Wort aus dem juristischen Umfeld kennengelernt (danke Thorsten!), und ich mag es auf Anhieb: Das Gefälligkeitsverhältnis. Damit beschreibt man keine vertragliche Beziehung, sondern das Einfach-etwas-aus-Gefälligkeit-tun-ohne-wirtschaflichen-Hintergedanken-aber-mit-der-üblicen-Sorgfalt.

Diese Art des Verhältnisses bietet sich für das gegenseitige Backup aufverschlüsselten Dateisystemen praktisch an. Man hilft sich einfach gegenseitig ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten, außer natürliche Anerkennung.

Andernfalls, wenn man das ganze in einen vertraglichen Rahmen gießen möchte, muss wohl mal ein Profi ran. Das ganze beträfe sowohl das Telemediengesetz, das Datenschutzgesetz, das Urheberrecht unter Umständen, das Bürgerliche Gesetzbuch sowieso und wahrscheinlich noch weitere der mehr als 2000 Gesetze in Deutschland .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert